Untätigkeitsklage Einbürgerung NRW: Wenn die Behörde Ihren Antrag nicht bearbeitet
In Nordrhein-Westfalen sind viele Einbürgerungsbehörden durch hohe Antragszahlen belastet. Das Land weist selbst darauf hin, dass wegen der sehr hohen Zahl der Antragstellenden längere Verfahrensdauern entstehen können. Wer seit Monaten keine konkrete Bearbeitung erlebt, sollte prüfen lassen, ob eine Untätigkeitsklage möglich ist.
Zahlen, Wartezeiten und aktuelle Lage
Die folgenden Punkte beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben und anwaltlicher Erfahrung. Entscheidend bleibt immer Ihr konkreter Einzelfall.
- NRW meldet hohe Antragstellerzahlen und längere Verfahrensdauern
- 2025 wurden besonders viele Anträge u. a. in Düsseldorf und Köln gestellt
- Für Essen wurden öffentlich rund 9.700 offene Einbürgerungsanträge genannt
Wie wir helfen
Für welche Städte ist die Seite relevant?
Die Prüfung ist insbesondere relevant für Antragsteller in Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Duisburg, Bonn, Bochum, Wuppertal und weiteren Städten in NRW. Entscheidend ist immer, welche Behörde zuständig ist und wie lange der Antrag bereits unbearbeitet ist.
Wann erhöht eine Klage den Druck?
Eine Untätigkeitsklage bringt das Verfahren vor das Verwaltungsgericht. Die Behörde muss sich dann zum Stand des Verfahrens erklären. Häufig führt bereits die gerichtliche Aufforderung dazu, dass Akten geprüft, Unterlagen angefordert und Verfahren wieder aktiv bearbeitet werden.
0 € Option in geeigneten Fällen
In geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer in der Regel Verfahren in NRW. Dann werden sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten finanziert. Sie zahlen nach positiver Annahme 0 € und tragen kein Kostenrisiko.
0 € in geeigneten Fällen – ohne Vorfinanzierung
Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt in der Regel in Berlin, Bremen, Hessen und NRW geeignete Verfahren – einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten. Nach positiver Prüfung entstehen Ihnen für das Klageverfahren keine eigenen Anwalts- oder Gerichtskosten.