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Bremen · Migrationsamt Bremen

Untätigkeitsklage Einbürgerung Bremen: Wenn das Migrationsamt nicht entscheidet

Beim Migrationsamt Bremen warten viele Antragsteller lange auf die Bearbeitung ihres Einbürgerungsantrags. Öffentlich wurden rund 13.400 offene Anträge und Wartezeiten von etwa 18 bis über 28 Monaten genannt. Gerade deshalb kann eine Untätigkeitsklage ein wirksames Mittel sein, um das Verfahren voranzubringen.

Untätigkeitsklage kostenlos prüfen lassenIn geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten. Für Sie entstehen dann 0 € Kostenrisiko und keine Vorfinanzierung.
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Zahlen, Wartezeiten und aktuelle Lage

Die folgenden Punkte beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben und anwaltlicher Erfahrung. Entscheidend bleibt immer Ihr konkreter Einzelfall.

  • Bremen: öffentlich genannte Zahl von rund 13.400 offenen Einbürgerungsanträgen
  • Berichtete Wartezeiten: etwa 18 bis über 28 Monate
  • In vielen geeigneten Fällen kann eine Prozesskostenfinanzierung Anwalts- und Gerichtskosten abdecken

Wie wir helfen

Warum eine Untätigkeitsklage in Bremen sinnvoll sein kann

Wenn ein Antrag seit Monaten beim Migrationsamt liegt und keine konkrete Bearbeitung erfolgt, muss der Antragsteller nicht unbegrenzt warten. Durch die Klage wird das Verwaltungsgericht eingeschaltet und die Behörde muss sich zum Verfahren erklären.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Für die Prüfung benötigen wir insbesondere Eingangsbestätigung oder Vorgangsnummer, bisherige Kommunikation, Nachweise zu Identität, Aufenthalt, Einkommen, Sprache und Einbürgerungstest sowie eventuelle Nachforderungen der Behörde.

Kosten: 0 € in geeigneten Fällen

Für geeignete Bremen-Verfahren übernimmt der Prozesskostenfinanzierer in der Regel neben den Anwaltskosten auch die Gerichtskosten. Nach positiver Prüfung entstehen Ihnen für das Klageverfahren 0 € Kostenrisiko.

0 € in geeigneten Fällen – ohne Vorfinanzierung

Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt in der Regel in Berlin, Bremen, Hessen und NRW geeignete Verfahren – einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten. Nach positiver Prüfung entstehen Ihnen für das Klageverfahren keine eigenen Anwalts- oder Gerichtskosten.

Fall kostenlos prüfen
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