Wir bringen Bewegung in Ihr Einbürgerungsverfahren.
Wenn die Behörde nicht entscheidet, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO der entscheidende Schritt sein. Wir prüfen Ihren Fall digital, verständlich und schnell. In geeigneten Fällen übernimmt ein Prozesskostenfinanzierer sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten – für Sie wirklich 0 € und ohne Kostenrisiko.
Für Antragsteller, die nicht länger warten wollen.
Viele Einbürgerungsverfahren bleiben trotz vollständiger Unterlagen über Monate liegen. Reine Sachstandsanfragen führen oft nicht weiter. Eine gerichtliche Untätigkeitsklage zwingt die Behörde, sich mit Ihrem Antrag zu befassen.
Fall prüfen
Sie senden Antrag, Eingangsbestätigung und bisherige Kommunikation. Wir prüfen Klagefähigkeit, Kostenrisiko und Finanzierungsmöglichkeit.
Klage vorbereiten
Bei positiver Prüfung wird die Untätigkeitsklage anwaltlich vorbereitet und beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Behörde reagiert
Das Gericht fordert die Behörde zur Stellungnahme auf. Häufig beginnt dann die Bearbeitung und es werden aktuelle Unterlagen angefordert.
0 € Kostenrisiko in geeigneten Fällen.
Wenn Ihr Fall geeignet ist und angenommen wird, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten. Sie müssen dann weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten vorfinanzieren.
Zahlen & Wartezeiten im Überblick
Diese Übersicht macht sichtbar, warum eine Untätigkeitsklage bei Einbürgerungsverfahren für viele Antragsteller relevant wird. Die Werte beruhen auf öffentlich bekannten Angaben, behördlichen Hinweisen und den für die Seite ausgewerteten Informationen; sie ersetzen keine Einzelfallprüfung.
In geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer Anwalts- und Gerichtskosten – für Mandanten also 0 € Kostenrisiko nach positiver Prüfung.
Hinweis: Zahlen und Wartezeiten können sich ändern. Vor Klageerhebung prüfen wir immer den konkreten Antrag, die Unterlagen und die regionale Gerichtspraxis.
Schnelltest: Lohnt sich eine Prüfung?
0 € nur bei geeigneten Fällen und Annahme durch den Prozesskostenfinanzierer. Keine Erfolgsgarantie.
Nicht nur informieren – wir ermöglichen die Klage in geeigneten Fällen ohne Kostenrisiko.
Viele Online-Angebote erklären die Untätigkeitsklage, weisen aber zugleich auf Gerichts- und Anwaltskosten hin oder bieten eine klassische kostenpflichtige Vertretung an. Bei Untätigkeitsklage.com steht dagegen die kostenlose Durchsetzung in geeigneten Fällen im Vordergrund: Nach positiver Prüfung übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.
Für Mandanten bedeutet das: 0 € Anwaltskosten, 0 € Gerichtskosten und keine Vorfinanzierung – sofern der Fall nach Einzelfallprüfung angenommen wird.
Was andere Seiten meist erklären
3-Monats-Frist, § 75 VwGO, vollständige Unterlagen, gerichtliche Aufforderung an die Behörde und mögliche Kostenerstattung am Ende des Verfahrens.
Was hier zusätzlich wichtig ist
Wir prüfen nicht nur die Klage, sondern auch, ob eine Prozessfinanzierung möglich ist. Gerade in Berlin, Bremen, Hessen und NRW werden geeignete Fälle regelmäßig übernommen.
Warum das für Mandanten zählt
Eine Untätigkeitsklage ist normalerweise mit Kosten verbunden. Hier kann das Verfahren in geeigneten Fällen ohne eigenes Kostenrisiko geführt werden.
Untätigkeitsklage nach Region
Besonders häufig übernehmen Prozesskostenfinanzierer geeignete Verfahren in Berlin, Bremen, Hessen und NRW.