0 € Kostenrisiko: Prozessfinanzierung bei geeigneten Fällen
Was bedeutet 0 € konkret?
In geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten. Sie müssen dann keine Anwaltskosten und keine Gerichtskosten vorfinanzieren. Für Sie entstehen in diesen Fällen wirklich 0 € Kostenrisiko.
Wann ist das möglich?
Die Kostenübernahme ist nur nach Prüfung und Annahme des konkreten Falls möglich. Entscheidend sind unter anderem Verfahrensdauer, Unterlagenlage, Behörde, Erfolgsaussichten und Kostenerstattungsrisiko.
Keine versteckten Kosten
Wenn der Fall angenommen wird, wird vorab transparent bestätigt, welche Kosten übernommen werden. Wird ein Fall nicht angenommen, entstehen durch die Prüfung keine Anwalts- oder Gerichtskosten.
0 € Kostenrisiko in geeigneten Fällen.
Wenn Ihr Fall geeignet ist und angenommen wird, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten. Sie müssen dann weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten vorfinanzieren.
Warum ist die 0-€-Option ein echter Unterschied?
Top-Suchergebnisse erklären häufig korrekt, dass Untätigkeitsklagen anwaltliche Kosten und Gerichtskosten auslösen können und dass eine Kostenerstattung vom Gericht am Ende des Verfahrens abhängt. Genau hier setzt unser Modell an: In geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer beide Kostenarten bereits für Sie.
Kein Vorschuss
Bei Annahme des Falls müssen Sie weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten vorfinanzieren.
Kein klassischer Kostenblock
Statt eine kostenpflichtige Standardvertretung zu buchen, wird zunächst geprüft, ob das Verfahren finanziert werden kann.
Regionale Schwerpunkte
Besonders relevant sind geeignete Fälle in Berlin, Bremen, Hessen und NRW.