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Untätigkeitsklage Einbürgerung: Wenn die Behörde nicht entscheidet

Untätigkeitsklage kostenlos prüfen lassenIn geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten. Für Sie entstehen dann 0 € Kostenrisiko und keine Vorfinanzierung.
0 € Anwaltskosten0 € GerichtskostenKeine Vorfinanzierung

Wann kommt eine Klage in Betracht?

Eine Untätigkeitsklage kommt in Betracht, wenn über Ihren Einbürgerungsantrag ohne zureichenden Grund nicht entschieden wird. Besonders wichtig sind Antragstellung, Eingangsbestätigung, bisherige Kommunikation und die Frage, ob die wesentlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Welche Unterlagen benötigen wir?

  • Eingangsbestätigung des Einbürgerungsantrags
  • Bisherige E-Mails der Behörde
  • Pass, Aufenthaltstitel und Nachweise zur Identität
  • Einkommensnachweise, Sprachzertifikat und Einbürgerungstest

Was passiert nach Klageeinreichung?

Das Verwaltungsgericht fordert die Behörde zur Stellungnahme auf. Häufig wird die Bearbeitung dann aufgenommen und es werden aktuelle Unterlagen angefordert.

0 € Kostenrisiko in geeigneten Fällen.

Wenn Ihr Fall geeignet ist und angenommen wird, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten. Sie müssen dann weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten vorfinanzieren.

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