Untätigkeitsklage Einbürgerung Hessen: Wenn das Regierungspräsidium nicht entscheidet
Viele Einbürgerungsanträge in Hessen werden erst nach langer Wartezeit bearbeitet. Besonders im Regierungsbezirk Darmstadt wird öffentlich eine Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung von rund 24 Monaten genannt. Wenn Ihr Antrag seit Monaten stillsteht, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO helfen, Bewegung in das Verfahren zu bringen.
Zahlen, Wartezeiten und aktuelle Lage
Die folgenden Punkte beruhen auf öffentlich verfügbaren Angaben und anwaltlicher Erfahrung. Entscheidend bleibt immer Ihr konkreter Einzelfall.
- RP Darmstadt: öffentlich genannte Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung ca. 24 Monate
- Öffentlich berichtete Rückstände: zehntausende offene Verfahren in Hessen; für den Regierungsbezirk Darmstadt wurden besonders hohe Zahlen genannt
- Prüfung möglich für Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und weitere hessische Behörden
Wie wir helfen
Wann ist eine Klage in Hessen sinnvoll?
Eine Untätigkeitsklage kommt in Betracht, wenn über den Einbürgerungsantrag ohne zureichenden Grund nicht entschieden wird. In Hessen ist die gerichtliche Praxis teilweise strenger als in Berlin oder Bremen; deshalb prüfen wir besonders sorgfältig Wartezeit, Vollständigkeit der Unterlagen, behördliche Rückmeldungen und die zuständige Behörde.
Kosten und Finanzierung
In geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer in der Regel die Durchführung auch in Hessen. Das kann sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten erfassen. Für Sie bedeutet das nach positiver Prüfung: 0 € Kostenrisiko. Ob Ihr Fall geeignet ist, prüfen wir vorab.
Warum jetzt prüfen lassen?
Wer nur wartet, verliert häufig weitere Monate. Gerade bei sehr langen Wartezeiten ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll, um zu klären, ob bereits jetzt eine Klage möglich ist oder ob zunächst weitere Unterlagen, eine Fristsetzung oder eine strategische Vorbereitung sinnvoller ist.
0 € in geeigneten Fällen – ohne Vorfinanzierung
Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt in der Regel in Berlin, Bremen, Hessen und NRW geeignete Verfahren – einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten. Nach positiver Prüfung entstehen Ihnen für das Klageverfahren keine eigenen Anwalts- oder Gerichtskosten.