Häufige Fragen zur Untätigkeitsklage
Ist die Untätigkeitsklage wirklich kostenlos?
In geeigneten Fällen ja: Dann übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die Anwaltskosten und Gerichtskosten. Voraussetzung ist die Annahme nach Einzelfallprüfung.
Gibt es ein Risiko?
Bei angenommener Finanzierung sollen für Sie keine Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen. Vor Einreichung wird transparent erklärt, ob Ihr Fall geeignet ist.
Wie lange dauert das?
Das ist je nach Gericht und Behörde unterschiedlich. Häufig kommt nach Klageeinreichung innerhalb einiger Wochen Bewegung in das Verfahren.
Brauche ich alle Unterlagen?
Je mehr Nachweise vorhanden sind, desto besser. Mindestens hilfreich sind Eingangsbestätigung, Antragstellungsdatum und Behördenkorrespondenz.
0 € Kostenrisiko in geeigneten Fällen.
Wenn Ihr Fall geeignet ist und angenommen wird, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten. Sie müssen dann weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten vorfinanzieren.
Warum ist die 0-€-Option ein echter Unterschied?
Top-Suchergebnisse erklären häufig korrekt, dass Untätigkeitsklagen anwaltliche Kosten und Gerichtskosten auslösen können und dass eine Kostenerstattung vom Gericht am Ende des Verfahrens abhängt. Genau hier setzt unser Modell an: In geeigneten Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer beide Kostenarten bereits für Sie.
Kein Vorschuss
Bei Annahme des Falls müssen Sie weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten vorfinanzieren.
Kein klassischer Kostenblock
Statt eine kostenpflichtige Standardvertretung zu buchen, wird zunächst geprüft, ob das Verfahren finanziert werden kann.
Regionale Schwerpunkte
Besonders relevant sind geeignete Fälle in Berlin, Bremen, Hessen und NRW.