Die Untätigkeitsklage - Was ist das?
Die Untätigkeitsklage ist ein Rechtsmittel, das Bürger nutzen können, wenn eine Behörde trotz eines Antrags über längere Zeit untätig bleibt. Im Bereich des deutschen Verwaltungsrechts ist die Untätigkeitsklage in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Sie kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn eine Behörde einen Antrag – etwa auf Einbürgerung – nicht innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet oder eine Entscheidung verweigert.
Der Zweck der Untätigkeitsklage ist es, Bürger vor unangemessenen Verzögerungen in Verwaltungsverfahren zu schützen.
Wann kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden?
Laut § 75 VwGO ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage zulässig, wenn die Behörde über den Antrag des Antragstellers nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Die Frist kann auch kürzer sein, wenn klar ist, dass die Behörde nicht handelt. Dies gibt Bürger die Möglichkeit, das Gericht anzurufen, um eine Entscheidung zu erzwingen.
Ablauf und Erfolgsaussichten
Wenn die Frist ohne Entscheidung abgelaufen ist, können Betroffene beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. Die Untätigkeitsklage zwingt die Behörde zwar nicht direkt zur Einbürgerung, aber sie verpflichtet die Behörde dazu, überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Der Gesetzeskommentar zu § 75 VwGO (beispielsweise Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar) erläutert, dass das Ziel der Untätigkeitsklage darin liegt, den Rechtsanspruch auf eine zügige Bearbeitung von Anträgen sicherzustellen.
Kostenfreiheit bei Untätigkeitsklage.com
Bei Untätigkeitsklage.com ist es Ihnen möglich, eine Untätigkeitsklage ohne Kostenrisiko einzureichen, da ein Prozesskostenfinanzierer alle Ausgaben, d.h. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, übernimmt. So haben Sie die Möglichkeit, gegen lange Bearbeitungszeiten vorzugehen, ohne selbst für Anwalts- oder Gerichtskosten aufkommen zu müssen.
Verfahrensdauer nach Klageerhebung
Im Allgemeinen erfolgt nach Erhebung der Untätigkeitsklage die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge innerhalb von rund 2 Monaten und die Einbürgerung kann innerhalb von weitern 1-2 Monaten abgeschlossen werden. Dieer Zeitrahmen kann von Einbürgerungsstelle zu Einbürgerungsstelle variieren. Konkrete Auskünfte können wir Ihnen im Rahmen der direkten Anfrage erteilen.